Kanonische Ordnung und Kirchenvorstand

Rundverfügung zur kanonischen Ordnung der Administratur

Vor dem Hintergrund aktuellen Interesses an der kirchenrechtlichen Situation der deutschen Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche wird festgehalten:

1. Die deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche ist als eine Missionsgemeinde organisiert; Patronin ist die heilige Maria Magdalena. Die Kurzbezeichnung lautet: Nordisch-Katholische Mission in Deutschland. Die Patrone der nordisch-katholischen Missionstätigkeit und Seelsorge sind St. Michael für Bayern und St. Willibrord für Westdeutschland.

2. Die Missionsgemeinde ist eine Missionspfarrei der Union von Scranton im Sinne von deren Statuten (Statutes of the Union of Scranton, Section C, Article 3 (i)) unter der bischöflichen Aufsicht von Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad als Delegat der Internationalen Katholischen Bischofskonferenz.

3. Für die als Missionsgemeinde verfasste deutsche Administratur gelten neben §§ 1 und 3 der Verfassung der Nordisch-Katholischen Kirche die Statuten für Pfarrgemeinden der Nordisch-Katholischen Kirche, ausgenommen § 6 Abs. 2 dieser Statuten.

Zur Umsetzung vorgenannter Statuten wird verfügt:

4. Die Missionsgemeinde wird geleitet von einem kommissarischen Kirchenvorstand, der aus den Verwaltern der Administratur (Bischofsvikar, Archidiakon) und Dipl.-Ing. Michael Berghoff besteht. Der kommissarische Kirchenvorstand kann weitere Mitglieder der Missionsgemeinde in beratende Kommissionen berufen.

5. Dem kommissarischen Kirchenvorstand obliegt es, binnen zwei Jahren eine ordentliche Pfarrversammlung mit Kirchenvorstandswahlen gemäß § 4 Abs. 1 u. 6 der vorgenannten Statuten einzuberufen.

Düsseldorf, am Vorabend des Festes der heiligen Maria Magdalena 2019

gez. F. Herzberg
Bischofsvikar