Heiliger Augustinus: Fresko (6. Jh.), Capella Sancta Sanctorum, Lateran/Rom

Du hast uns, Herr, zu Dir hin geschaffen; und unruhig ist unser Herz, bis es Ruhe findet in Dir.

Augustinus von Hippo (+430): Bekenntnisse I,1

Die Augustinus-Gemeinschaft (Fraternitas Beati Augustini) ist eine öffentliche Vereinigung von Gläubigen der Nordisch-katholischen Kirche. Ihr Zweck ist, die Mitglieder auf dem Weg der gemeinsamen Christusnachfolge im Geist der augustinischen Tradition zu begleiten. So wie die orthodoxen Bruderschaften früherer Jahrhunderte oder die (römisch-katholischen) Gesellschaften apostolischen Lebens vereint sie Laien und Geistliche, die nach einem fruchtbaren geistlichen Leben streben, das im Dienst der Verkündigung steht. Im Rahmen der Gemeinschaft können die Mitglieder eine (begrenzte bzw. befristete) Bindung an die evangelischen Räte eingehen.

Derzeit finden die Treffen der Gemeinschaft — aufgrund der Verteilung der Mitglieder über verschiedene Teile Deutschlands hinweg — hauptsächlich virtuell statt, in der Regel im Anschluss an den „digitalen Montag“ der deutschen Diözesanregion der Nordisch-katholischen Kirche. Interessierte Gäste sind hierbei und bei anderen Aktivitäten der Gemeinschaft herzlich willkommen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf; wir freuen uns auf Sie!

Stellvertretende Leitung:

Diakon Br. Thomas Schulze
schulze(at)nordischkatholisch.de

Ordnung und Profil der Augustinus-Gemeinschaft

A. Grundsätze

  1. Zur Gemeinschaft gehören Laien und Geistliche, Familien und Ehelose.
  2. Die Mitglieder leben eremitisch, koinobitisch oder mit Familie
  3. Die Gemeinschaft hat keine öffentlichen Gelübde.
  4. Mit dem Beitritt ist das Versprechen verbunden, der Augustinusregel so weit zu folgen wie es der jeweilige Familien- bzw. Lebensstand zulässt. Die Kapitel 1, 3 und 5 der Augustinusregel binden nur die Koinobiten (Klosterbrüder und -schwestern) der Gemeinschaft.
  5. Die Gemeinschaft bildet keinen Orden.
  6. Nach reiflicher Prüfung können sich die Mitglieder zeitlich befristet durch private Versprechen auf ein, zwei oder alle evangelischen Räte (Armut, Keuschheit, Gehorsam) verpflichten.
  7. Derartige Versprechen werden nicht im Gottesdienst abgegeben; dennoch soll, nach der privaten Ablegung des Versprechens gegenüber dem Oberen, eine Dankmesse mit Segnung gefeiert werden.
Versprechen beim Eintritt in die Gemeinschaft

B. Charisma

  1. Die Gemeinschaft knüpft an die Wurzeln der altkatholischen Tradition an; ihr augustinisches Profil prägt ihre Lebenspraxis, Liturgie und Theologie.
  2. Augustinische Lebenspraxis zeigt sich durch einfachen, glaubwürdigen, liebevollen Lebenswandel im Vertrauen auf Gottes Vorsehung.
  3. Augustinische Liturgie zeichnet sich aus durch Treue zu den biblischen und überlieferten Texten, durch Musikalität und Schlichtheit (vgl. Augustinusregel, Kapitel 2, 13). Die Augustinus-Gemeinschaft folgt der Liturgie der Nordisch-katholischen Kirche, wie sie in deren deutschen Gemeinden und Missionen üblich ist (Nordisch-katholisches Sakramentar; Abend- und Morgenlob).
  4. Die Gemeinschaft hat zudem eine theologische Aufgabe, da fruchtbare Theologie, geistliche Betrachtung und Gebet eine Einheit bilden sollen (frei nach St. Evagrius Ponticus). Die Gemeinschaft will die geistlichen Schätze der alten lateinischen Theologie — geprägt von heiligen Kirchenvätern wie Cyprian, Augustinus und Gregor dem Großen — weitergeben. Dadurch leistet sie auch einen Dienst an der kirchlichen Einheit, denn die frühen westlichen Väter befinden sich mit jenen des christlichen Ostens in grundlegender Übereinstimmung (siehe z.B. den orthodox-altkatholischen Konsens in Koinonia auf altkirchlicher Basis [IKZ 79 Beiheft zu Nr. 4, 1989]).

C. Struktur

  1. Die Aufnahme in die Gemeinschaft erfolgt durch Beschlussfassung der bestehenden Mitglieder.
  2. Bei längerer Abwesenheit von den Treffen der Gemeinschaft kann die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft auf deren Beschluss hin nach vorheriger Gelegenheit zur Anhörung des betroffenen Mitglieds beendet werden.
  3. Die Gemeinschaft hat einen Priester als Oberen und kann einen weiteren Priester oder einen Diakon als dessen Stellvertreter bestimmen.
  4. Die Gemeinschaft ist eine Vereinigung von Gläubigen innerhalb der deutschen Diözesanregion der Nordisch-katholischen Kirche.
  5. Die zur Gemeinschaft gehörenden Priester beten bei der Feier der heiligen Eucharistie stets auch für die Gemeinschaft und ihre Mitglieder; zudem obliegt ihnen in besonderer Weise die sakramentale Seelsorge für die Mitglieder der Gemeinschaft. Darüber hinaus kann ihnen durch den Bischof ein missionarischer oder gemeindlicher Dienst übertragen werden.
  6. Die Gemeinschaft begleitet ihre Priester durch Gebet und praktische Unterstützung bei der Ausübung ihres Dienstes.
  7. Bei entsprechend positiver Entwicklung der Gemeinschaft kann eine kirchliche Anerkennung der Gemeinschaft auf diözesaner Ebene oder auf Ebene der Union von Scranton angestrebt werden.

(von Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad genehmigte Ordnung vom 11. Januar 2021; mit den von Bischof Ottar Mikael Myrseth genehmigten Änderungen vom 24. Juni 2024)

Schwester Johanna und Bruder Thomas