Gemeinschaft am Altar: Erzbischof Dr. Anthony Mikovsky und Bischofsvikar Prof. Herzberg 2019

Erläuterung des kirchenrechtlichen Status der deutschen Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche, in englischer Fassung schriftlich bestätigt durch Erzbischof Dr. Anthony A. Mikovsky:

Die Union von Scranton definiert sich als „Gemeinschaft von Kirchen in Sakramentengemeinschaft mit der Polnisch-Katholischen Nationalkirche (PNCC)“ (Statuten der Union von Scranton, Überschrift). Grundlage dieser vollen, sakramentalen und kanonischen Kirchengemeinschaft ist die Übereinstimmung in der katholischen Lehre und Liturgie (Statuten, C, Art. 1a,b), die wechselseitige Anerkennung der Ämter in apostolischer Sukzession (Statuten, C, Art. 1b,d) und die eucharistische Gemeinschaft (Statuten, C, Art. 1c).

In ihrer inneren Ordnung kann sie am Besten mit einem orthodoxen Patriarchat, das autonome Teilkirchen besitzt, verglichen werden; das Wirken der autonomen Teilkirchen wird durch die Statuten der Union von Scranton reguliert. Das höchste Organ der Union ist die Bischofssynode, die als Internationale Katholische Bischofskonferenz (ICBC) der Union of Scranton bekannt ist. Das Amt des Erzbischofs der Union von Scranton und des Vorsitzenden ihrer Bischofskonferenz nimmt verfassungsgemäß der Leitende Bischof der Mutterkirche der Union, also der Prime Bishop der PNCC, ein (Statuten, D, Art. 1c) — derzeit ist dies Erzbischof Dr. Anthony Mikovsky. Die übrigen Mitglieder der Bischofskonferenz sind die Diözesanbischöfe der Mitgliedskirchen der Union of Scranton (Statuten, C, Art. 1f).

Jede Mitgliedskirche der Union von Scranton (derzeit sind dies die Polish National Catholic Church und die Nordisch-Katholische Kirche) genießt einen gewissen Grad an Autonomie. Zum Beispiel ist es der Nordisch-Katholischen Kirche gestattet, — sofern sie nicht von der offiziellen Theologie der Union (vor allem die Erklärung von Scranton und das orthodox-altkatholische Konsensdokument Koinonia auf altkirchlicher Basis = IKZ 79/4, 1989) abweicht — ein eigenes Kirchenrecht, eine eigene Liturgie und eigene Katechismen zu haben. Gleichwohl ist sie verpflichtet, ihr Kirchenrecht samt allen liturgischen und katechetischen Büchern sowie auch alle anderen offiziellen Dokumenten mit den Bischöfen der PNCC zu teilen (wie auch umgekehrt, Statuten, C, Art. 11).

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Zwischen den Mitgliedern der Bischofskonferenz der Union von Scranton besteht ein hohes Maß an wechselseitiger Abhängigkeit: So kann beispielsweise kein Bischof der Union ohne Zustimmung der Bischofskonferenz an einer Bischofsweihe teilnehmen (Statuten, C, Art. 8d, 10b); darüber hinaus kann einem Bischof durch einen Mehrheitsbeschluss die Mitgliedschaft in der Bischofskonferenz (und damit der Union of Scranton) entzogen werden, wenn er gegen den synodalen Konsens handelt oder lehrt (Statuten, C, Art. 3h). Gegenwärtig bilden die Bischöfe der PNCC die überwältigende Mehrheit der Bischofskonferenz der Union von Scranton, da nur der nordisch-katholische Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad nicht der PNCC angehört. Bischof Roald Flemestad wurde 2011 von der PNCC für den Dienst in der Nordisch-Katholischen Kirche und als Missionsbischof für Europa konsekriert.

Dementsprechend wird die Katholizität und Orthodoxie der Nordisch-Katholischen Kirche durch jene der PNCC garantiert. Die deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche, die der bischöflichen Leitung von Bischof Roald Flemestad untersteht, gehört zur kanonischen Jurisdiktion der Union von Scranton. Sie ist der kanonische Vertreter der Union von Scranton und damit ihrer Mutterkirche, der PNCC, hierzulande.

Zum zivilrechtlichen Status siehe die Unterseite Spenden.