v.l.n.r.: Erzbischof Dr. Anthony A. Mikovsky,
Bischof Gerhard Meyer,
Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad
Wir dokumentieren im Folgenden eine Stellungnahme der Anglikanischen Kirche in Deutschland, auch bekannt als Reformierte Episkopalkirche, gefolgt von einer eigenen Einschätzung.
Ökumenische Mitteilung der Anglikanischen Kirche in Deutschland
Aufgrund einer Veröffentlichung der „Christ-Katholischen Kirche“ teilt die Anglikanische Kirche in Deutschland (Reformierte Episkopalkirche) Folgendes mit:
Auf ihrer Website behauptet die unkanonische „Christ-Katholische Kirche in Deutschland“, eine Abspaltung von der Nordisch-Katholischen Kirche (der kanonischen Union von Scranton) und Neugründung dieses Jahres (2018):
„… im ökumenischen Dialog mit der Anglikanischen Kirche in Deutschland (Reformierte Episkopalkirche) konnte die gegenseitige Einladung zur Eucharistie ausgesprochen werden…“ (Zugriff am 23. Oktober 2018).
Wir entgegnen: Die biblisch begründete und für alle Christen geltende, allgemeine Einladung zum Tisch des Herrn — wie sie in unserem Gebetbuch ausgesprochen wird[1] — kann jedoch nicht exklusiv oder als formelle, bilaterale Absprache mit der „Christ-Katholischen Kirche“ interpretiert werden.
Wir erklären weiterhin: Mit der „CKK“ haben nie formelle „Dialoge“ stattgefunden. Es kann sie auch nicht geben, da die „CKK“ seit ihrer Gründung und zurzeit (Oktober 2018) entgegen ihrer eigenen Theologie ohne Bischof ist (nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia): Selbst nach eigenem Verständnis ist sie derzeit keine Kirche.
Es ist seitens der Anglikanischen Kirche in Deutschland auch in Zukunft nicht beabsichtigt, formelle Dialoge zu führen oder Kooperationsvereinbarungen zu schließen.
Fußnote:
[1] Das Allgemeine Gebetbuch (Schwarzenborn 2014), S. 508: „Alle, die unseren Herrn und Heiland Jesus Christus aufrichtig lieben und auf seinen Namen getauft sind, sind herzlich zum Tisch des Herrn eingeladen.“
Quelle: Blog der Anglikanischen Kirche i.D., Mitteilung vom 24. Oktober 2018
(abgerufen am 25. Oktober 2018)
Die Meldung der „Christ-Katholischen Kirche“ im Wortlaut
Eucharistische Gastfreundschaft
Gegenseitige Einladung an den Tisch des Herrn ausgesprochen
Im ökumenischen Dialog mit der Anglikanischen Kirche in Deutschland (Reformierte Episkopalkirche) konnte die gegenseitige Einladung zur Eucharistie ausgesprochen werden. Die volle Kirchengemeinschaft konnte hingegen nicht festgestellt werden, da die Anglikanische Kirche in Deutschland hierfür ausdrücklich die Übernahme der 39 Artikel der englischen Reformation voraussetzt.
Quelle: Christ-Katholische Kirche: Meldungen
(abgerufen am 27. Oktober 2018)
Kommentar der deutschen Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche
- Die von episcopi vagantes geleiteten Gemeinschaften sind aus anglikanischer Sicht keine ordnungsgemäß verfassten Kirchen (Lambeth Resolutions 27/1920, 54/1958). Die Stellungnahme der Anglikanischen Kirche in Deutschland übersetzt hierbei das von der Lambeth-Konferenz gewählte Wort properly constituted („ordnungsgemäß verfasst“) nach orthodoxem Vorbild mit „kanonisch“.
- Die Sakramentengemeinschaft mit einer anglikanischen Kirche erfordert nicht notwendigerweise die Annahme der 39 Artikel (Bonn Agreement, Ziffer 3; vgl. z.B. Lambeth Resolution 67/1958). Dass dies die Position der Anglikanischen Kirche in Deutschland ist, war auch schon im Dialog mit der Nordisch-Katholischen Kirche in den Jahren 2013/14 deutlich geworden.
Zum Hintergrund: Die Anglikanische Kirche in Deutschland, seit 2014 geleitet von Bischof Gerhard Meyer als Diözesanbischof, ist das einzige deutschsprachige anglikanische Bistum der Welt. Als Auslandsdiözese der Anglican Church in North America steht sie in voller Kirchengemeinschaft mit zahlreichen theologisch konservativen (und viele Millionen Mitglieder starken) anglikanischen Kirchenprovinzen weltweit.
Warnhinweis aus gegebenem Anlass
In einer anderen Meldung der „Christ-Katholischen Kirche“ wurde eine angebliche Anerkennung der Old Catholic Church of British Columbia (unter deren Jurisdiktion sich die „Christ-Katholische Kirche“ gestellt hat) durch die römisch-katholische Erzdiözese von Québéc behauptet. In der entsprechenden Mitteilung der Erzdiözese (verbreitet von der Old Catholic Church of British Columbia) wird aber lediglich beschrieben,
- dass einer der Priester der Old Catholic Church of British Columbia, welcher aber dieser kirchlichen Gemeinschaft erst nach (!) seiner Weihe beigetreten ist (vgl. den Jahresbericht dieser Kirche, S. 7 – November 2004, abgerufen 26. Oktober 2018) einst aus römisch-katholischer Sicht gültig geweiht wurde, und
- dass das Sakrament der Taufe in der Old Catholic Church of British Columbia — so wie aus römisch-katholischer Sicht in jeder christlichen Gemeinschaft — gültig gespendet wird.
Von einer allgemeinen Anerkennung der in der Old Catholic Church of British Columbia gespendeten Sakramente durch das römisch-katholische Erzbistum von Québéc oder ein anderes römisch-katholisches Bistum kann keine Rede sein. Auch die Old Catholic Church of British Columbia behauptet dies nicht!