Bischöfliche Verordnung für die deutsche Administratur

Die deutsche Administratur dankt ihrem langjährigen Generalvikar * für seinen engagierten Dienst für die Nordisch-Katholische Kirche in Deutschland. In über sechs arbeitsreichen Jahren hat der frühere Karmeliterprior mit hoher theologischer Kompetenz und menschlicher Weite sowie unter großem persönlichen Einsatz die hiesige Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche (mit dem Namenszusatz: „Christ-Katholische Kirche“) aufgebaut.
Die Entwicklungen der letzten Monate, die zu seinem Ausscheiden aus unserer Kirche geführt haben, mindern nicht unsere „große Wertschätzung für seine Person und die bewundernswerte Arbeit, die er von April 2012 bis April 2018 geleistet hat“ (aus dem Begleitbrief des Bischofs zur beiliegenden Verordnung). Wir wünschen ihm und seiner Familie alles Gute für die Zukunft.
* Name aus Gründen des Datenschutzes getilgt.

Bischöfliche Verordnung
zur inneren und äußeren Erneuerung
der deutschen Administratur
der Nordisch-Katholischen Kirche


Präambel
Aufgrund fortdauernder kontroverser Diskussionen um die theologische Identität der deutschen Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche […] ergeht folgende Verordnung:

  1. Die deutsche Administratur bleibt Administratur bischöflichen Rechts in analoger Anwendung der Verfassung und Statuten der Nordisch-Katholischen Kirche vom 8. August 2003.

  2. Eine Synode und Bischofswahl für die deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche finden bis auf Weiteres nicht statt.

  3. Die Kuratien unterstehen ab sofort der direkten Leitung der deutschen Administratur.

  4. Die deutsche Administratur erhält den Auftrag, die theologische und liturgische Identität der Administratur auf der Grundlage des orthodox-altkatholischen Konsensdokuments Koinonia auf altkirchlicher Basis (hg. U. von Arx; IKZ 79/4, 1989) sowie der gewachsenen liturgischen Tradition des christlichen Westens zu erneuern.

Des Weiteren gebe ich bekannt:

  1. Vor dem eingangs genannten Hintergrund habe ich die beiden leitenden Geistlichen* am 27. Juni mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern als Generalvikar bzw. Archidiakon der deutschen Administratur entbunden.

  2. In meiner Abwesenheit wird die deutsche Administratur (in analoger Anwendung von A § 1,7 der Verfassung) ab sofort vom bisherigen Ordinariatsrat Prof. F. Irenäus Herzberg verwaltet, den ich hiermit zum Bischofsvikar für Deutschland, Ungarn und die Schweiz ernenne.

  3. Herrn Kurat Dr. Daniel Gerte ernenne ich, immer mit sofortiger Wirkung, zum Archidiakon; in diesem Amt ist er (gemäß A § 1,9) Finanzbeauftragter und stellvertretender Verwaltungsleiter der deutschen Administratur.

  4. Die seit April in unserer Administratur diskutierten theologischen Sachfragen berühren die geistliche Identität der Kirche. Wir werden diese am 9./10. November 2018 auf einer Pastoralkonferenz mit Erzbischof Anthony Mikovsky und dem Sekretär der Union von Scranton, Seniorpriester Robert Nemkovich, in aller Ruhe erörtern.

Oslo, am Vorabend des Hochfests Peter und Paul 2018,

+ Roald Nikolai Flemestad

* Namen aus Gründen des Datenschutzes getilgt.

Diakonatsweihen in Schweden

St. Nikolaus: russische Ikone, 13.-14. Jh.

Am Sonnabend, den 16. Juni 2018, weihte Bischof Roald Nikolai Flemestad den bisherigen Subdiakon Dr. Marcus Ragni sowie Subdiakon Mikael Salminen zu Diakonen. Diakon Marcus lebt in Freiburg, wo er als Hochschullehrer wirkt. Die Weihen fanden im Rahmen der von der Mission St. Nikolaus Karlskrona ausgerichteten Kirchentage statt.

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