Katechetische Notizen zur orthodox-altkatholischen Lehre I/1

Wir dokumentieren hier in unregelmäßigen Abständen die Notizen zur Katechesenreihe (von Bischofsvikar F. Herzberg) über das orthodox-altkatholische Konsensdokument Koinonia auf altkirchlicher Basis (hrsg. Urs von Arx, IKZ 79/Sonderheft (1989)).

Vorbemerkungen…

Wir beginnen heute eine betont theologische Katechesenreihe. Nicht jeder Christ hat positive Assoziationen mit Theologie. Doch zu Unrecht:

  • Theologie heißt etymologisch: „Gott-Rede“, d.h. Rede über und/oder mit (!) Gott, dem Urgrund des Seins.
  • Evagrius Pontikos: „Wer richtig betet, ist Theologe; wer Theologe ist, betet richtig.“
  • Rechtes Beten, rechter Glaube, rechtes Handeln gehören zu sammen: lex orandi – lex credendi – lex vivendi.
  • Gute Theologie zeichnet sich aus durch das sentire cum ecclesia, den engen Austausch mit dem Volk Gottes – und ist daher stets lebensnah.
  • (Oder etwas moderner ausgedrückt, mit Karl Barth: Theologie ist eine „Funktion der Kirche“.)

Die Katechesenreihe gründet auf dem orthodox-altkatholischen Konsensdokument Koinonia auf altkirchlicher Basis [hrsg. Urs von Arx = IKZ 79/Sonderheft (1989)]:

  • Die Koinonia auf altkirchlicher Basis harmonisiert östliche und westliche theologische Traditionen,
  • und zwar auf der Grundlage vielfältiger biblischer und früher patristischer Zeugnisse;
  • sie ist das bislang umfassendste (wenngleich nicht umfangreichste) ökumenische Konsensdokument, das die orthodoxen Kirchen in einem bilateralen Dialog erarbeitet haben.

Im Laufe der Katechesenreihe werden wir gemeinsam die „Gemeinsamen Texte“ der Gemischten Orthodox-Altkatholischen Theologischen Kommission (so der offizielle Titel des Konsensdokuments) studieren. Dabei soll uns die folgende, etwas schematische, aber effektive Vorgehensweise helfen:

  • Die Überschriften der einzelnen Katechesen entsprechen den Kapitel- und Abschnittsüberschriften aus der Koinonia auf altkirchlicher Basis.
  • Die Fragen der Katechesen orientieren sich an den einzelnen Absätzen des jeweils zugrunde liegenden Abschnitts (die untergliedernde Nummerierung innerhalb eines Abschnitts wird in die Überschriften der Fragen aufgenommen).
  • Wir werden die Fragen gemeinsam, meist mit „offener Bibel“, diskutieren; im Dialog werden wir Antworten erarbeiten und mit den Aussagen des orthodox-altkatholischen Konsens vergleichen.

Kurzum: Es geht bei diesen Katechesen um eine Art Lern- und Lesehilfe zur Koinonia auf altkirchlicher Basis, die deren Rezeption an der kirchlichen Basis fördern soll. Die in eckigen Klammern […] gesetzten Teile sind Zusätze (Verweise auf Schriftstellen, Zitate oder erläuternde Aussagen), die sich zwar inhaltlich nicht in der Koinonia finden, aber einen Mehrwert für die Darstellung des jeweiligen theologischen Gegenstands haben.

I/1 Die göttliche Offenbarung und ihre Überlieferung

Wen meinen wir mit „Gott“? Können wir etwas über Gott, seine Existenz und sein Wesen wissen?

  • Mit „Gott“ meinen wir die heilige Dreifaltigkeit: Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist. [Vgl. den Tauf- und Missionsbefehl, Mt 18,19.]
  • [Um eine immanente, referenzielle Definition zu geben: Gott ist, nach christlicher Auffassung, identisch mit dem „Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“ (Ex 3,6 = Mt 22,32).]
  • Die Existenz eines Schöpfergottes und von dessen Güte kann jeder erkennen, lehrt Paulus gegenüber heidnischen Griechen: Apg 14,17.
  • [Gottes Transzendenz und Selbst-Existenz kommen zum Ausdruck in seinem früheren Namen: „Ich bin, der ich bin“ (Ex 3,14). Aufgrund der weiteren übernatürlichen Offenbarung, darunter insbesondere Gottes Menschwerdung (s.u.), kann Gott nun näher beschrieben werden.]

(1.) Auf welche Weise(n) hat sich Gott zuerst offenbart?

  • Gott hat sich offenbart in der Schöpfung: Röm 1,20. [Diese sogenannte allgemeine oder „natürliche Offenbarung“ spiegelt sich nicht zuletzt in der Gesetzmäßigkeit der Schöpfung, besungen z.B. in Ps 19.]
  • In herausgehobener Weise hat Gott sich offenbart im Menschen, der Gottes Ebenbild ist. [Vgl. Gen 1,27.]
  • Das menschliche Gewissen bezeugt Gottes Gesetze bzw. Gebote: Röm 2,15. Hierdurch kann man bereits die Existenz der sogenannten „speziellen“ oder „übernatürlichen“ Offenbarung erahnen.

(2.) Warum fällt es dem Menschen schwer, Gott zu erkennen?

  • Die Menschen gehorchten nicht dem Gebot Gottes. [Der locus classicus ist die Perikope vom Sündenfall: Gen 3,17].
  • Dadurch wurde ihre Gottesebenbildlichkeit (s.o.) verdunkelt… ,
  • … ebenso auch ihre Fähigkeit, Gott zu erkennen: Röm 1,21.25.

Warum hat sich Gott einst dem Volk Israel offenbart; welchen Charakter hat diese Offenbarung?

  • Gott will, dass alle Menschen gerettet werden und die Wahrheit erkennen: 1 Tim 2,4.
  • Gott offenbarte sich zunächst vorläufig durch die Propheten: Hebr 1,1.
  • Zu den Propheten gehört auch Mose; das (mosaische) Gesetz soll uns pädagogisch vorbereiten auf Christus: Gal 3,24. [Ja, auch Mose gilt in der Schrift als Prophet: Apg 3,22 = Dtn 18,15.]
  • [Im Alten Bund wurde von einer fortschreitenden übernatürlichen Offenbarung durch Propheten ausgegangen: Dtn 18,15. (Die sadduzäische Thelogie, die nur Mose als Prophet gelten lassen wollte, wird bereits in den Evangelien verworfen: Mt 22,23.29; Apg 23,8. Das rabbinische Judentum teilt diesbezüglich die christliche Position.) Kriterium für authentische Prophetie war jeweils die Kohärenz mit der vorausgegangen Offenbarung: Dtn 13,2-5. Die übernatürliche Offenbarung ist mit Christus an ihr Ziel gelangt: Hebr 1,1; Jud 3.]

(3.) Worin besteht die vollkommene Offenbarung Gottes, wie ist sie erfolgt und was ist ihr Ziel?

  • Höhepunkt der Heilsgeschichte ist die Offenbarung Gottes in seinem Sohn: Gal 4,4, Kol 2,9.
  • Der Sohn Gottes ist das Fleisch gewordene Wort Gottes: Joh 1,14.
  • Nur durch den Sohn Gottes kann der Mensch für die Ewigkeit gerettet werden: Apg 4,12.
  • Es handelt sich um eine Offenbarung Gottes in seinen Wirkungsweisen (Energien – energeiai), nicht in seinem Wesen (ousia). Basilius der Große, Brief 234, 1: „Die Wirkungsweisen sind mannigfaltig, die Wesenheit ist einfach. Wir aber sagen, wir erkennten unsern Gott aus den Wirkungsweisen, versprechen aber nicht, an seine Wesenheit selbst heranzukommen. Seine Wirkungen steigen zu uns hernieder; seine Wesenheit aber bleibt unzugänglich.“ (Migne, Patrologia Graeca 32,869, übersetzt nach Bibliothek der Kirchenväter BKV I, 46,283).

(4.) Wie wird diese Offenbarung vermittelt?

  • Die vollständige übernatürliche Offenbarung hat sich ereignet in Christus, s.o.
  • Sie wird vermittelt in der Überlieferung der heiligen Apostel. [Griech. apostolos = Gesandter. Diese wurden von Christus selbst erwählt und ausgesandt: Lk 6,13.]
  • Die Überlieferung der Apostel (apostolische Tradition) wiederum wird auf zwei Weisen weitergegeben:
    • erstens in der von Gott eingegebenen Heiligen Schrift [2 Tim 3,16];
    • zweitens in der mündlichen Überlieferung der Kirche [2 Thess 2,15].
  • Die lebendige, mündliche Überlieferung der Kirche ist insbesondere bewahrt im Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel, den Entscheidungen der Sieben Ökumenischen Konzilien und der lokalen Synoden, in den Schriften der Kirchenväter und der Liturgie.
  • [Wo die Kirchenväter weitestgehend übereinstimmen, spricht man vom consensus Patrum. Dieses Kriterium für authentische, im besten Sinne „katholische“ Überlieferung findet man im berühmten Commonitorium von Vinzenz von Lérins (+434), wo es heißt: … magnopere curandum est ut id teneamus quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est; Hoc est etenim vere proprieque catholicum … – „… besonders ist dafür zu sorgen, dass wir das festhalten, was überall, immer und von allen geglaubt worden ist, denn das ist eigentlich und wahrhaft katholisch …“ – Migne, Patrologia Latina 50,640. Darüber mehr in III/1.]
  • [Dass die Liturgie auch eine Zeugin der apostolischen Überlieferung ist, entspricht der alten theologischen Regel: lex orandi, lex credendi, „das Gesetz des Betens ist das Gesetz des Glaubens“ — erstmals formuliert wohl von Prosper von Aquitanien (+455): legem credendi lex statuat supplicandi. – Migne, Patrologia Latina 51,209.]
  • Die mündliche Überlieferung der Kirche findet weiterhin Ausdruck in der ständigen offiziellen Lehre der Kirche, s.u. [1 Tim 3,15]

(5.) Wie verhalten sich Heilige Schrift und heilige Überlieferung zueinander?

  • Die heilige Schrift und die (oben definierte) heilige Überlieferung sind verschiedene Ausdrucksweisen von ein und derselben apostolischen Überlieferung.
  • Die Frage des Vorrangs stellt sich somit nicht: „beide haben dasselbe Gewicht für die Frömmigkeit“ (Basilius der Große, Über den Heiligen Geist 27, 2 – Migne, Patrologia Graeca 32,188).
  • „Dabei wird die Schrift in der Überlieferung verstanden, die Überlieferung aber bewahrt ihre Unverfälschtheit und das Kriterium ihrer Wahrheit durch die Schrift und aus deren Inhalt“ (Interorthodoxe vorbereitende Kommission der Heiligen und Großen Synode, 16. bis 28. Juli 1971; Chambésy 1973, Seite 110).

Fortsetzung folgt: I/2 Der Kanon der Heiligen Schrift

Kanonische Ordnung und Kirchenvorstand

Rundverfügung zur kanonischen Ordnung der Administratur

Vor dem Hintergrund aktuellen Interesses an der kirchenrechtlichen Situation der deutschen Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche wird festgehalten:

1. Die deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche ist als eine Missionsgemeinde organisiert; Patronin ist die heilige Maria Magdalena. Die Kurzbezeichnung lautet: Nordisch-Katholische Mission in Deutschland. Die Patrone der nordisch-katholischen Missionstätigkeit und Seelsorge sind St. Michael für Bayern und St. Willibrord für Westdeutschland.

2. Die Missionsgemeinde ist eine Missionspfarrei der Union von Scranton im Sinne von deren Statuten (Statutes of the Union of Scranton, Section C, Article 3 (i)) unter der bischöflichen Aufsicht von Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad als Delegat der Internationalen Katholischen Bischofskonferenz.

3. Für die als Missionsgemeinde verfasste deutsche Administratur gelten neben §§ 1 und 3 der Verfassung der Nordisch-Katholischen Kirche die Statuten für Pfarrgemeinden der Nordisch-Katholischen Kirche, ausgenommen § 6 Abs. 2 dieser Statuten.

Zur Umsetzung vorgenannter Statuten wird verfügt:

4. Die Missionsgemeinde wird geleitet von einem kommissarischen Kirchenvorstand, der aus den Verwaltern der Administratur (Bischofsvikar, Archidiakon) und Dipl.-Ing. Michael Berghoff besteht. Der kommissarische Kirchenvorstand kann weitere Mitglieder der Missionsgemeinde in beratende Kommissionen berufen.

5. Dem kommissarischen Kirchenvorstand obliegt es, binnen zwei Jahren eine ordentliche Pfarrversammlung mit Kirchenvorstandswahlen gemäß § 4 Abs. 1 u. 6 der vorgenannten Statuten einzuberufen.

Düsseldorf, am Vorabend des Festes der heiligen Maria Magdalena 2019

gez. F. Herzberg
Bischofsvikar

Brief von Erzbischof Mikovsky an Kardinal Marx

Wir dokumentieren im Folgenden den Brief des Primas der Union von Scranton, Erzbischof Dr. Anthony Mikovsky, vom 20. März 2019 in deutscher Übersetzung. Die Deutsche Bischofskonferenz hat durch ihren Sekretär, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, den Erhalt des Briefes bestätigt und sich bedankt.

Bei dem erwähnten suspendierten Geistlichen handelt es sich um den vor Kurzem von episcopi vagantes konsekrierten „Bischof“ der „Christ-Katholischen Kirche in Deutschland“. Von diesem distanziert sich die Union von Scranton in aller Deutlichkeit.

Eure Eminenz Kardinal Marx,
werter Bruder im bischöflichen Dienst der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche!

Gelobt sei der Name unseres Herrn Jesus Christus, von nun an bis in Ewigkeit. Amen.

Ich schreibe Ihnen zwecks Erläuterung unserer kirchlichen Arbeit in einigen Teilen Deutschlands. Vor Kurzem hat sich nämlich ein deutscher suspendierter Geistlicher unserer Kirchenunion einer nicht anerkannten Altkatholischen Kirche in British Columbia (Kanada) angeschlossen, welche möglicherweise versuchen wird, Zweifel an unserem kanonischen Status oder der Gültigkeit unserer Weihen zu säen.

Die Union von Scranton, die aus der Polnisch-Katholischen Nationalkirche (in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Kanada) und der Nordisch-Katholischen Kirche (in Skandinavien) besteht, hat unter ihrer bischöflichen Aufsicht auch Geistliche, Pfarreien und Missionen in Kontinentaleuropa . Diese Arbeit wird verantwortet durch den Bischof der Nordisch-Katholischen Kirche, Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad, dessen Bischofssitz sich in Oslo (Norwegen) befindet.

Kanonischer Status der Nordisch-Katholischen Kirche und der Union von Scranton

Die Union von Scranton definiert sich als „Union von Kirchen in Sakramentengemeinschaft mit der Polnisch-Katholischen Nationalkirche“ (Statuten der Union von Scranton, Überschrift). Grundlage dieser vollen, sakramentalen und kanonischen Kirchengemeinschaft ist die Übereinstimmung in der katholischen Lehre und Liturgie (Statuten, C, Art. 1a,b), die wechselseitige Anerkennung der Ämter in apostolischer Sukzession (Statuten, C, Art. 1b,d) und die eucharistische Gemeinschaft (Statuten, C, Art. 1c). In ihrer inneren Ordnung ähnelt die Union von Scranton jenen orthodoxen Patriarchaten, die autonome Teilkirchen besitzen; das Wirken der autonomen Teilkirchen wird durch die Statuten der Union von Scranton reguliert.

Das höchste Organ der Union ist die Bischofssynode, die als Internationale Katholische Bischofskonferenz (ICBC) der Union of Scranton bekannt ist. Ich übe das Amt des Erzbischofs der Union von Scranton und des Vorsitzenden ihrer Bischofskonferenz aus, da dieses Amt verfassungsgemäß dem Leitenden Bischof der Mutterkirche der Union, also dem Prime Bishop der Polnisch-Katholischen Nationalkirche, zukommt (Statuten, D, Art. 1c); die übrigen Mitglieder der Bischofskonferenz sind die Diözesanbischöfe der Mitgliedskirchen der Union of Scranton (Statuten, C, Art. 1f).

Jede Mitgliedskirche der Union von Scranton – derzeit sind dies die Polnisch-Katholischen Nationalkirche (Polish National Catholic Church, PNCC) und die Nordisch-Katholische Kirche – genießt einen gewissen Grad an Autonomie. Zum Beispiel ist es der Nordisch-Katholischen Kirche gestattet, — sofern sie nicht von der offiziellen Theologie der Union (vor allem die Erklärung von Scranton und das orthodox-altkatholische Konsensdokument Koinonia auf altkirchlicher Basis = IKZ 79/Sonderheft, 1989) abweicht — ein eigenes Kirchenrecht, eine eigene Liturgie und eigene Katechismen zu haben. Gleichwohl ist sie verpflichtet, ihr Kirchenrecht samt allen liturgischen und katechetischen Büchern sowie auch alle anderen offiziellen Dokumenten mit den Bischöfen der PNCC zu teilen (wie auch umgekehrt, Statuten, C, Art. 11).

Zwischen den Mitgliedern der Bischofskonferenz der Union von Scranton besteht ein hohes Maß an wechselseitiger Abhängigkeit: So kann beispielsweise kein Bischof der Union ohne Zustimmung der Bischofskonferenz an einer Bischofsweihe teilnehmen (Statuten, C, Art. 8d, 10b); darüber hinaus kann einem Bischof durch einen Mehrheitsbeschluss die Mitgliedschaft in der Bischofskonferenz (und damit der Union of Scranton) entzogen werden, wenn er gegen den synodalen Konsens handelt oder lehrt (Statuten, C, Art. 3h). Gegenwärtig bilden die Bischöfe der PNCC die deutliche Mehrheit der Bischofskonferenz der Union von Scranton, da nur der nordisch-katholische Bischof Dr. Roald Nikolai Flemestad nicht der PNCC angehört. Bischof Roald Flemestad wurde 2011 von der PNCC für den Dienst in der Nordisch-Katholischen Kirche und als Missionsbischof für Europa konsekriert.

Dementsprechend wird die Katholizität und Orthodoxie der Nordisch-Katholischen Kirche durch jene der PNCC garantiert. Die deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche, die der bischöflichen Leitung von Bischof Roald Flemestad untersteht, gehört zur kanonischen Jurisdiktion der Union von Scranton. Sie ist der dortige kanonische Vertreter der Union von Scranton und damit ihrer Mutterkirche, der PNCC. Es ist die Union von Scranton, ebenso wie ihre Gliedkirchen PNCC und Nordisch-Katholische Kirche, die nach der Spaltung der Utrechter Union im Jahre 2003 weiterhin das altkatholische Erbe bewahrt.

Es ist unsere Hoffnung, dass hierdurch, zumindest im Ansatz, etwaige Fragen bezüglich der kirchlichen Arbeit der Union von Scranton durch die Nordisch-Katholische Kirche in Deutschland beantwortet werden. Sollten Fragen oder Anliegen diesbezüglich oder in Verbindung mit der deutschen Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche auftreten, zögern Sie bitte nicht, entweder Bischof Dr. Roald Flemestad (E-Mail-Adresse: biskop@nordiskkatolsk.no) oder auch meine Person (in Scranton, Pennsylvania) über die oben angegebenen Koordinaten zu kontaktieren. Wir dürfen schließlich noch darauf hinweisen, dass eine Kopie dieses Schreibens an den Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, welchem unsere kirchliche Arbeit bekannt ist, von uns gesendet wurde.

Mit allen guten Wünschen und im Gebet für den Aufbau des Reiches Gottes verbleibe ich

hochachtungsvoll in Christus Jesus, unserem Herrn,

+ Anthony Mikovsky

Erzbischof der Union von Scranton
Leitender Bischof der Polnisch-Katholischen Nationalkirche