Sakramentar 2019: Ein ‚orthodox-altkatholisches‘ Altarbuch

Gut sieben Jahre nach ihrer Errichtung hat die deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche soeben ein eigenes Altarbuch in einer ersten, stark limitierten Auflage herausgegeben. Nach dem Vorbild der ältesten erhaltenen liturgischen Bücher des Christentums (sowohl der westlichen wie der östlichen Tradition) ist das Altarbuch eine Kombination von Rituale und Missale in einem einzigen Band. Für Priester mit einem geographisch weiträumigen pastoralen Zuständigkeitsbereich hat dies den Vorzug, immer nur ein einziges liturgisches Buch mitnehmen zu müssen — und doch für die meisten Eventualitäten gerüstet zu sein. Die historische Bezeichnung für derartige, recht umfassende Bücher (die meist auch noch bischöfliche Liturgien enthalten) ist Sakramentar bzw. Euchologion.

Im deutschsprachigen Altkatholizismus sind solche Bücher durchaus kein Novum: Schon die Christkatholische Kirche der Schweiz hat vor mehr als 100 Jahren ein Altarbuch dieses Formates herausgegeben (Bern: K. J. Wyß 1905). Das neu erschienene Sakramentar setzt nun jedoch die liturgietheoretischen Prinzipien der Nordisch-Katholischen Kirche für die konkrete pastorale Arbeit im deutschsprachigen Raum um. Seine Inhalte sollen im Folgenden kurz skizziert werden.

Die im Missale-Teil enthaltene Messordnung basiert auf der wahrscheinlich ältesten noch in Gebrauch befindlichen Traditionslinie (usus) des römischen Ritus, nämlich der Kartäusermesse, deren älteste bekannte Form sich vermutlich direkt vom Diözesanritus von Grenoble des 11. Jahrhunderts ableitet. Die strenge Schlichtheit dieser Liturgie — obgleich nicht der ausschlaggebende Faktor — ist vielleicht nicht unpassend für die kirchliche Situation an vielen Orten des deutschsprachigen Europa, welches wieder mehr und mehr zum Missionsgebiet wird.

Aufgrund einer Kombination von pastoralen, theologischen und liturgiegeschichtlichen Erwägungen wurden allerdings drei nicht unbedeutende Modifikationen vorgenommen: (i) die Streichung des Filioque im nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis; (ii) die Entfernung der missverständlichen (und in der lateinischen Scholastik auch oft tatsächlich überhöhten) Erwähnung einer instrumentalen Bedeutung der „Verdienste“ (meritis) der Heiligen (in der vierten Strophe des Messkanon, Communicantes); (iii) die Einfügung einer (katabatischen) Epiklese vor der neunten Strophe (Supplices) des Messkanon.

Diese Änderungen erfolgen in erster Linie mit Blick auf den 1975-1987 festgestellten, umfassenden Lehrkonsens der orthodoxen und altkatholischen Kirchen (veröffentlicht von Urs v. Arx (Hrsg.): Koinonia auf altkirchlicher Basis. Sonderheft zu IKZ 79/4, 1989) — angesichts häufiger und ekklesiologisch sehr berechtigter Anfragen an den römischen Ritus von orthodoxer Seite. Die Modifikation (ii) — das heißt: die Ersetzung von meritis precibusque durch precibus in der vierten Messkanon-Strophe — mag aber vielleicht darüber hinaus auch andere ökumenische Gesprächspartner interessieren. Hier ist nicht nur an die altorientalischen Kirchen zu denken, sondern auch an hochkirchliche Kreise der anglikanischen und der lutherischen Tradition.

Zum Beispiel wird Martin Luthers Polemik gegen den römischen Messkanon in den Schmalkaldischen Artikeln (Teil II, Art. 2, Ziffer 5) — die, sicher auch anlassbedingt, im Kontrast zu den irenischen Formulierungen in Melanchthons Augsburger Bekenntnis stehen — nicht zuletzt durch ebenjene missverständliche Erwähnung der Verdienste der Heiligen im Messkanon und vor allem die scholastische Ausdeutung dieser Formulierung motiviert gewesen sein. Die Lehre vom Gebet der Heiligen für die Kirche auf Erden dürfte dagegen für Luther weit weniger anstößig gewesen sein. Noch wichtiger als diese historische Frage der Luther-Exegese ist für eine aktuelle ökumenische Rezeption der Theologie des römischen Messkanons jedoch eine Übereinkunft der 7. Vollversammlung der Dialogkommission von Lutherischem Weltbund und (chalzedonensischer) Orthodoxie. Dort wird nämlich ein Auszug aus der Definition des Siebten Ökumenischen Konzils (Nizäa II, 787) zustimmend zitiert (Sandbjerg/Dänemark, 1993), wo die Verehrung der Heiligen — gerade in Form des, sicher auch liturgisch zu verstehenden, Gedenkens (mnêmê) — von der allein Gott zustehenden Anbetung (latreia) unterschieden und positiv gewürdigt wird (Denzinger-Hünermann [43. Aufl.], 601). Viel deutlicher noch ist der anglikanisch-orthodoxe Konsenstext von Dublin (1984), wo die Fürbitte der ecclesia triumphans für die ecclesia militans als dogmatische Tatsache angeführt wird, zugleich aber die Vorstellung von einem „Schatz der Verdienste“ abgewiesen wird (Dublin Agreed Statement, 74).

Des Weiteren wurden, mit Blick auf pastorale Sondersituationen, in das Missale alternative Offertoriums- und Eucharistiegebete aufgenommen, angelehnt an die beracha-Formulare aus der Didache und das Eucharistiegebet der Traditio apostolica. Ferner wurde in die Ordnung der Eucharistie als pastorale Option das Gebet der Gläubigen (wieder) eingefügt — allerdings, im Anschluss an die Forschungsergebnisse von Gregory Dix (The shape of the liturgy. London: Continuum 1945, 475, 491), unmittelbar vor dem Offertorium (bzw. dem optional dorthin vorzuziehenden Friedensgruß).

Die Eigentexte für die Eucharistiefeiern des Kirchenjahres und der Heiligenfeste orientieren sich — oftmals vermittelt durch den (ungeachtet von Thomas Cranmers längerfristigen Intentionen) noch als reformkatholisch einzuordnenden englischen Ritus von 1549 — großenteils an der sogenannten altkirchlichen Perikopenordnung und dem gregorianischen Sakramentar. Das Missale enthält darüber hinaus eine vollständig melodisch ausnotierte Votivmesse für christliche Einheit.

Der Rituale-Teil des Sakramentars ist einerseits traditionell altkatholisch; er folgt im Wesentlichen dem ersten deutschsprachigen, seinerzeit von Generalvikar Franz Reusch zusammengestellten, altkatholischen Rituale (Katholisches Rituale. Bonn: P. Neusser 1875) — dessen Einfluss noch über 80 Jahre später, z.B. im alten Rituale der Christkatholischen Kirche der Schweiz (Bern ³1959), deutlich erkennbar war. Andererseits konnte jenes Rituale von 1875 für das neue Sakramentar natürlich nicht ohne Weiteres übernommen werden, und zwar nicht nur aus sprachlichen, sondern auch aus sakramental- und pastoraltheologischen Gründen (wie schon von anderen, wenngleich leider ohne konkretere Ausführung, festgestellt wurde; vgl. Sigisbert Kraft: Grundsätze und Ziele altkatholischer Liturgiereform. IKZ 73/1, 1983, 103).

Wiederum galt es dabei, insbesondere den orthodox-altkatholischen theologischen Konsens zur Sakramententheologie zu berücksichtigen. So ist z.B. der Spender des Ehesakramentes eben der Priester, welcher der Trauung vorsteht (und nicht etwa die Brautleute), und sein Segen stellt die Form des Ehesakraments dar. Nun war zwar auch schon im Rituale von 1875 der Trauritus mit „Einsegnung der Ehe“ überschrieben (Katholisches Rituale, 30), doch fiel der dort vorgesehene (das tridentinische Pendant übersetzende und im Indikativ formulierte) priesterliche Segen der Ehe denkbar knapp aus (op. cit., 32). Das neue Sakramentar enthält nun verschiedene Varianten für den Trausegen, in Anlehnung an römische und byzantinische Formulare.

Ähnlich notierte Reusch in seinen Anmerkungen zum Bußsakrament (op. cit., 52) zwar, dass eine deprekative statt indikative Absolutionsformel wünschenswert und im Grunde auch die ursprünglichere Form ist, doch wollte er diesbezüglich keine Abweichung vom tridentinischen Usus zulassen. Diese Änderung wurde daher im hier besprochenen Sakramentar ebenfalls nachgeholt.

Schließlich hegte Reusch eine — heute wohl kaum noch gerechtfertigte — Sorge davor, dass z.B. ein Taufexorzismus oder auch die Segnung von Weihwasser bei vielen Menschen „abergläubische Vorstellungen“ (56) hervorrufe und daher am besten zu unterbleiben habe. Das von ihm formulierte Gebet über Wasser und Salz (48f.) ist daher folgerichtig — eigentlich ganz im Geiste der Aufklärungstheologie — viel eher eine Homilie als eine doxologisch-katabatische Benediktion; es erinnert in seinem Duktus sogar recht stark an das Rituale von Ignaz Heinrich v. Wessenberg (Stuttgart: Cotta 1833). Diese Parallele überrascht insofern, als sich Reusch ja im Vorwort des altkatholischen Rituale einigermaßen deutlich von Wessenbergs pastoralliturgischem Ansatz abgegrenzt hatte (Katholisches Rituale, 9).

Die daraus resultierenden Traditionsbrüche in der Taufliturgie des Rituale von 1875 wurden im hier vorgestellten neuen Sakramentar geheilt, indem passende Gebete aus dem (sogenannten) Gelasianischen und dem Gregorianischen Sakramentar sowie aus dem (durch den Kölner Erzbischof Hermann von Wied stark geprägten) reformkatholischen englischen Ritus von 1549 eingefügt wurden. Hintergrund dafür ist aber mitnichten ein bloß formaler Traditionalismus. Vielmehr gilt es zu bedenken, dass Befreiungsgebete und explizite katabatische Segensgebete für materielle Objekte wie das Weihwasser nicht etwa obsolete Relikte eines vorchristlichen Dualismus, sondern eine notwendige Folge der christlich-inkarnatorischen, orthodoxen Kosmologie sind; dieser zufolge gilt ja, etwas zugespitzt: matter is never neutral (Alexander Schmemann: Of water and the Spirit. A liturgical study of Baptism. Crestwood, New York: St. Vladimir’s Seminary Press 1974, 48).

Ergänzt wird der Rituale-Teil durch einen Anhang mit weiteren häufig verwendeten Segnungen, ferner auch Psalmen und Schriftlesungen, die in Verbindung mit den Formularen des Rituale (vor allem für Trauung und Bestattung) zu gebrauchen sind. Mittelfristig ist der Druck einer zweiten, leicht revidierten Auflage in höherer Auflage, aber einfacherer Verarbeitung vorgesehen. In einem in Planung befindlichen Ergänzungsband sollen dann schließlich noch ausgewählte bischöfliche Liturgien sowie ein Liedanhang erscheinen.