„Kirche in Zeiten von Corona“ (aktualisiert)

Jesus Christus heilt: links einen Gelähmten; rechts Petri Schwiegermutter (Mk 1-2):
Echternacher Evangeliar (Codex aureus), fol. 53v (Detail), ca. 1030

Mitteilung vom 3. Fastensonntag (15. März) 2020 — aus aktuellem Anlass

Ich bin der HERR, dein Arzt.

Ex 15,26b

Die gegenwärtige Coronavirus-Pandemie stellt auch die christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in den betroffenen Gebieten vor besondere Herausforderungen. Einerseits ist der Kirche das Gebet und die Sorge gerade für die Kranken aufgetragen. Andererseits sollen kirchliche Veranstaltungen nicht noch der Epidemie Vorschub leisten — geschweige denn für Risikogruppen zusätzliche Gefahren bergen. Als deutsche Administratur der Nordisch-Katholischen Kirche reagieren wir darauf bis auf Weiteres wie folgt.

  1. Das Stattfinden von Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten ist in das Ermessen des jeweils verantwortlichen Seelsorgers vor Ort gestellt.** Etwaigen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit durch die staatlichen Behörden wird unverzüglich Folge geleistet.
  2. Wo die heilige Eucharistie nicht mehr öffentlich gefeiert wird, soll sie von den Priestern in geeigneter Form im privaten Rahmen begangen werden.
  3. Wo Gottesdienste — öffentlich** oder privat — stattfinden, wird auf hinreichenden Abstand (ca. 1-2 Meter) zwischen den Mitfeiernden geachtet; der Kontakt zwischen Zelebranten und Ministranten wird minimiert.
  4. Bei der Feier der heiligen Eucharistie finden aus hygienischen Gründen nur Kelche mit Oberfläche aus Gold oder Silber Verwendung; der zu wandelnde Wein soll einen möglichst hohen Alkoholgehalt aufweisen.
  5. Beim Friedensgruß wird auf den Händedruck (ebenso wie auf ein instrumentum pacis) verzichtet. (Gerade in der vorösterlichen Bußzeit können alternative Formen Verwendung finden, wie etwa die wechselseitige Verneigung mit den Worten: „Vergib mir. — Ich vergebe dir.“)
  6. Die liturgische Handwaschung des Zelebranten findet mit besonderer Gründlichkeit statt; nach Möglichkeit wird dabei (Desinfektions-) Seife eingesetzt.
  7. Die Gläubigen, die keinen Gottesdienst besuchen können, mögen entweder Video-Übertragungen katholischer oder orthodoxer Gottesdienste mitverfolgen oder aber — sei es in der Familie, sei es alleine — die auf unserer Internetseite veröffentlichten liturgischen Texte des jeweiligen Sonn-, Fest- oder Gedenktags lesen und bedenken. 
  8. Die Krankensalbung ist nicht nur „Letzte Ölung“; sie kann und soll, verbunden mit dem Sakrament der Buße, auch bei Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr gespendet werden. 
  9. Alle Gläubigen sind während und außerhalb der Gottesdienste zu besonderem Gebet aufgerufen; dafür eignet sich derzeit besonders folgendes Gebet des rumänisch-orthodoxen Patriarchen Daniel:

Herr, unser Gott, der Du reich an Erbarmen bist und unser Leben mit Deiner weisen Vorsehung geleitest! Erhöre unser Gebet, nimm unsere Buße für die Sünden an und gebiete dieser neuen Seuche Einhalt, so wie Du die Züchtigung Deines Volkes zur Zeit Davids beendet hast.* Du bist der Arzt unserer Seelen und Leiber; heile jene, die krank sind, richte sie vom Lager des Leidens auf, damit sie Dich verherrlichen, barmherziger Erlöser, und schütze und bewahre jene, die gesund sind, vor allen Krankheiten.

Segne, stärke und beschütze, Herr, mit Deiner Gnade alle, die sich mit großer Menschenliebe und Opferbereitschaft um die Kranken kümmern, sei es daheim oder in den Krankenhäusern.

Vertreibe die Krankheit und das Leiden des Volkes, und lehre uns das Leben und die Gesundheit als Deine Gaben zu schätzen. 

Schenke uns, o Herr, Deinen Frieden und erfülle unsere Herzen mit unerschütterlichem Vertrauen auf Deinen Schutz, mit Hoffnung auf Deine Hilfe und mit Liebe zu Dir und zu den Nächsten. Denn Dir ist es eigen, Dich zu erbarmen und uns zu erretten, unser Gott, und Dir senden wir Lobpreis empor, dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, jetzt und allezeit und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

* Vgl. 2 Sam 24,15f. 

** Ergänzung vom 16. März 2020, 23 Uhr: Die heute von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder beschlossenen Leitlinien gegen die Corona-Epidemie sehen u.a. das Verbot von „Zusammenkünften in Kirchen“ vor. Öffentliche Gottesdienste sind daher bis auf Weiteres untersagt.